Unser Vorschlag - DLRG-Strelitz, Schwimmen und Retten lernen, Neustrelitz

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Schwimmhalle für Neustrelitz als reine Sportstätte in der Größe einer 8 x 50 m Bahnen mit einem Lehrbecken und einem Therapiebecken, die als Wärmebecken genutzt werden und einem Kleinstkinderbecken.

Der Vorschlag für einen Schwimmhallenbau in Neustrelitz ist vor ca. 20 Jahren  vom Vorstand der DLRG Ortsgruppe Strelitz und interessierten Einwohner erarbeitet worden. Die führen Personen waren:

Dieter Patynowski
Christel Thieke
Helmut Buckow
Manfred Werner
Kurt Rohde
Herr Troll
Heinz Goebel

Zu Ehren unserer verstorbenen Vordenken betreiben wir den Vorschlag weiter.



    
Vorschlag zum Bau einer Schwimmhallen
in Neustrelitz von der
DLRG Ortsgruppe Strelitz

Der Bau einer Schwimmhalle als Sportstätte in Neustrelitz würde die Attraktivität der
Stadt und Region für Einwohner und Besucher sehr erhöhen. Es sollten keine vorhanden Einrichtungen der Stadt durch die Schwimmhalle Einschränkungen unterliegen.

Es ist unser Anliegen die Wassergewöhnung und gute Schwimmausbildung der Kinder und Jugend sehr zu verbessern und die ganzjährig Durchführung der Schwimmausbildung möglich machen und allen Bürgern das Schwimmen und Baden zu ermöglichen.

Warum eine Sportstätte? Weil die Kosten etwas günstiger sind  als bei Spaßbäder und beim Bau und Betrieb bessere Fördermöglichkeiten bestehen.

Die Schwimmhallen mit 8 Bahnen x 50 m bekommt einen Alleinstellungsmerkmal im Umkreis von ca. 100 km. So gibt es keine andere Schwimmhalle für Wettkampfe mit diesen Möglichkeiten.

Die Schwimmhalle sollte haben:   -   ein Schwimmbecken 8 Bahnen x 50 m  
                                                                 -   ein Lehr- und Wärmebecken 15m lang
                                                 -  ein Therapie- und Wärmebecken
                                                 -  ein Kleinstkinderbecken

 
 
Vorgesehen sein kann ein Sprungbecken mit 1 m und 3 m Brett, ein Strömungsbecken, ein Surfwellenbecken und eine Sauna. Diese können auch später angebaut werden, zur Erhöhung der Attraktivität und Einnahmen.

Über dem Eingangsbereich der Umkleideräume, Toiletten und Duschen sollte ein Zuschauerbereich eingerichtet sein.

                      Namesvorschlag:
Mecklenburg-Strelitzer
Schwimmhalle
in
Neustrelitz


    
Bau der Schwimmhalle




Beim Bau der Schwimmhalle sollte eine Fensterfront nach Süden zeigen.

Anbauten sollten zur Erweiterung möglich sein.

Auch Stellflächen für Zelte und/oder mobile Hallen sollten vorgesehen werden, bei größere Veranstaltungen vielleicht notwendig.

Die unisex Umkleideräume sollten für ca. 250 bis 350 Personen ausgelegt sein und zusätzlich  mindestens 4 Gruppenumkleideräume vorsehen.  

Die Verkehrsanbindung für Besucher der Schwimmhalle sollte mit Bushaltestelle und großzügigen Parkplatz vorgesehen werden.

Der Einzugsbereich der Schwimmhalle ist mit bis zu 50 km für den öffentlichen Betrieb einzuschätzen.

Die Einrichtung und Betrieb der Schwimmhalle als Sportstätte ist kostengünstiger gegenüber Spaßbädern und so können Eintrittgebühren günstiger gestaltet werden.

Durch die Größe der Wasserfläche wird jeder seine Schwimm- und Trainingszeiten bekommen können und der öffentliche Badebetrieb muss nicht unterbrochen werden.


    
Betriebskosten

Die Betriebskosten müssen den heutigen Bedingungen angepasst werden, die alten Berechnungen sind nicht Zeitgemäß.

Durch den Einsatz von Photovoltaiktechnik und Blockheizkraftwerk mit Wasserstofftechnik, kann die Betriebskosten bei der Elektroenergie und Heizung erheblich Senken.

Ausschreibung können auch die technische Kosten senken.

Der Zugang zur Schwimmhalle sollte beim öffentlichen Betrieb mit Selbstbedienungsautomaten ausgerüstet sein und so Personalkosten vermeiden.


    
Möglichkeiten von Einnahmen

Öffentlicher Betrieb für Schwimmen und Baden gegen Eintritt.

Durch die wettkampftauglichen Ausstattung ist die Durchführung von Wettkämpfen im Schwimmsport, Rettungsschwimmsport, Wasserball, Flossenschwimmen für Lang- und Kurzbahnen gegeben und bietet sehr gute Vermietungsmöglichkeiten.

Teilvermietung an Vereine, Gruppen und Schulen und gleichzeitigen öffentlichen Betrieb.

Nutzung der Schwimmhallen eigener Ausrüstung ist von Nutzern in voller Höhe zu tragen. (z.B. Videoaufzeichnung, Hubboden)

An den Wänden sind Werbemöglichkeiten für Firmen, Vereine, Veranstaltungen, usw.

Hotel- und Pensionen sollten ihren Gästen gegen Gebühr den Eintritt ermöglichen.

Schulen sollten ihren Schwimmunterricht in die Halle verlegen.

Bei den Vermietungsgebühren sollte ein Unterschied zwischen Ortsansässigen und Nichtansässigen Vereine, Schulen, Firmen und Anderen gemacht werden.

Ein Förderverein sollte gegründet werden.


Gebührenvorschlag für den Schwimmbereich

Gebühren müssen in der heutigen Bedingungen angepasst werden, die alten Berechnungen sind nicht Zeitgemäß.


    
Die Ausstattung des Schwimmbecken

Das Schwimmbecken hat 8 Bahnen mit 50 m Länge.

Beim Bau ist auf die Wettkampftauglichkeit der 25/50 m Bahnen zu achten.

An beiden Bahnseiten sind je 8 Startblöcke vorgesehen.

Eine aufstellbare Mittelwand.

Eine Hälfte wird mit einem Hubboden ausgerüstet.

In der anderen Hälfte ohne Hubboden sind Fenster vorgesehen, für Videoaufnahmen und  zur Kontrolle der Schwimmtechnik, Sprünge und Wenden.

Technische Ausstattung des Becken für wettkampftauglichen Zeitnahme, mit Anzeigetafel.

Einstiegsmöglichkeiten für Besucher mit Bewegungseinschränkung durch  Hebeeinrichtungen und/oder vielleicht einen stufenlosen Seiteneingang.

Technische Anschlussmöglichkeit  für Beckenuhren.

Acht Leiterausstiege, das bei aufgestellter Zwischenwand an jeder Ecke eine Leiterausstieg ist.

An den Längsseiten sind mobile Handläufe auf Wasserhöhe für die Schwimmausbildung und  Wassergymnastik vorzusehen.

Technische Ausstattung für Videoaufnahmen der Schwimmausbildung.

Eine Netzanlage für die Wasserballnutzung des ganzen und halben Becken.

Ausstattung des Becken zur wettkampftauglichen Ausführung von Wasserballtunieren.


    
Ausstattung des Lehr- und Wärmebecken

15 m Länge, max. Tiefe 1,5 m

Eine Längsseite ist baulich als Treppe, mit breiten Stufen, auf gesamter Breite ausgestattet.

Auf der breiten tiefen Seite und den schmalen Seiten sind mobile Handläufe auf Wasserhöhe für die Schwimmausbildung vorzusehen.

Auf der Tiefseite ist die Möglichkeit zur Leinenanbringung.


Ausstattung des Therapie- und Wärmebecken


Die  Ausstattung des Becken sollten Therapeuten aus Neustrelitz festlegen, die sich einmieten möchten.


    
Öffentliche Aufsicht

Die Aufsicht sollte durch Ehrenamtliche, Nebenberufliche und Hauptberufliche gewährleistet werden.

Ziel sollte es sein, dass die Vereine die öffentliche Aufsicht absichern.  

Das technische Personal sollte die Rettungsschwimmerausbildung (Silber) haben.

Die interessierten Vereine am Wassersport der Stadt Neustrelitz sollten sich stark an der Aufsicht beteiligen. Sie sollten bei der Einmietung zum Training gleichzeitig auch die Aufsicht im öffentlichen Bereich übernehmen, über ihrer Trainingszeit hinaus.

Am Wochenende können viele Rettungsschwimmer der Vereine auch an der Aufsicht ehrenamtlich beteiligt werden.

Vereine die keine eigenen Rettungsschwimmer haben, müssen die Kosten für die Stellung von Rettungsschwimmer übernehmen.

Die beteiligten Vereine sollten einen Bereitschaftsdienst am Tag ihrer Aufsicht organisieren.

Für die öffentliche Aufsicht sollte ein Zweckverein gegründet werden.


Vermietung

Die Gesamtvermietung der Schwimmhalle ist langfristig anzukündigen, damit keine Besucher vergeblich anreisen.

Bei Teilvermietung haben die Mieter auf die Einhaltung von Haus- und Baderegeln selbst zu achten und den öffentlichen Bereich nicht zu behindern.

Bei Vermietung haben die Mieter darauf zu achten, dass eine eigene im Rettungswesen ausgebildete Person anwesend ist!


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