Ausstattungsanforderungen des DSV - DLRG-Strelitz, Schwimmen und Retten lernen, Neustrelitz

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BAU- und AUSSTATTUNGS-ANFORDERUNGEN für WETTKAMPFGERECHTE SCHWIMMSPORTSTÄTTEN
des
DEUTSCHER SCHWIMM - VERBAND E.V.


Vorwort/Einleitung
Die hier vorliegende Ausarbeitung richtet sich gleichermaßen an die Bauherren und Planer neu zu errichtender Bäder und Badeanlagen sowie an Träger und Architekturbüros die Renovierungen bzw. den Umbau (Modernisierung) vorhandener Bäder planen und durchführen. Ebenso sind die Landesschwimmverbände und Vereine angesprochen, die als Ausrichter bzw. Durchführende von Wettkämpfen auf allen Leistungsebenen in Erscheinung treten und hiermit einen Leitfaden vorfinden welche Bedingungen an Wettkampfstätten gestellt werden können.
In der Literatur und in den Regelwerken des nationalen (DSV) und der internationalen Schwimmverbände (LEN und FINA) ist eher die technische Betrachtung von Bädern vorherrschend, ohne auf die organisatorischen Notwendigkeiten anlässlich von Meisterschaften einzugehen. Auch gibt es auf nationaler und internationaler Ebenen unterschiedliche Anforderungen, die durch das Europäisches Normenwerk (EN) und das deutsche Normenwerk (DIN) definiert sind. Diese Normen finden sich in den darin festgelegten bautechnischen und sicherheitstechnischen Anforderungen, soweit zutreffend zur Präzisierung bestimmter Details in den „KOK-Richtlinien für den Bäderbau“, die sich in erster Linie mit diesen Themen befassen.
Die nachfolgende Ausarbeitung stellt eine Zusammenfassung der bisher in den DSV- Wettkampfbestimmungen der verschiedenen Fachsparten enthaltenen baulichen Anforderungen zur Durchführung amtlicher Wettkämpfe dar, des Weiteren wurden die  Facility Rules des Weltschwimmverbandes FINA eingearbeitet, soweit sie nicht durch höher qualifiziertes deutsches Recht unwirksam werden (z.B. Vorgaben zu Wassertiefen).
Im Text verwendete Abkürzungen: DSV:     Deutscher Schwimm-Verband e.V. FINA: Federation International de Natation Association (Internationaler Schwimmverband) LEN: Ligue Européenne de Natation (Europäischer Schwimmverband) BA:       Bauanforderungen

Geltungsbereich
Die Bauanforderungen (BA) gelten als gemeinsame Forderungen des Deutschen Schwimm- Verbandes (DSV), seiner Landesverbände (LSV) und der Vereine gegenüber Bauherren und Rechtsträgern von Bädern sowie Ausrichtern von amtlichen Wettkämpfen, wenn die vorgesehenen Veranstaltungen gemäß den DSV-Wettkampfbestimmungen stattfinden bzw. ausgerichtet werden. So sind die vorgesehenen Zertifizierungen in den Kategorien A bis D erstrebenswerte Vorbedingungen für die Vergabe von Meisterschaften auf allen Ebenen.
Die BA sind sowohl der Planung von Neubauten als auch der Sanierung und Modernisierung von Bädern zugrunde zu legen. Die Nutzung bestehender Bäder für amtliche DSV- Wettkämpfe wird dadurch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, bedarf im Einzelfall einer Bewertung des Bestandes und einer individuellen Entscheidung.
Die im Teil I „Wettkampfgerechte Bauwerksteile“ für die einzelnen Fachsparten formulierten Anforderungen, beispielsweise an die Becken, Beckenumgänge, Hallenhöhen und Sprunganlagen müssen zur Durchführung von Wettkämpfen erfüllt sein.
Die im Teil II „Veranstaltungsgerechte Funktionsbereiche“ beschriebenen Anforderungen sollten, abhängig von der Wettkampfkategorie, ebenfalls vorhanden sein (siehe auch „KOK- Richtlinien für den Bäderbau“ sowie Ausrichterverträge des DSV).
Zertifizierung / Abnahme Im Zuge dieser Neuausrichtung und Neubewertung von Bau- und Ausstattungsmerkmalen einer Schwimmsportstätte wird es in Zukunft zwei Möglichkeiten der Zertifizierung geben.
Zum einen geht es dabei um die Abnahme des eigentlichen Wettkampfbeckens mit den dazugehörigen Ausstattungen wie Startblöcke, Zeitmessanlagen usw., welche entsprechend der „KOK-Richtlinien“ und der internationalen Normen begutachtet werden müssen. Dazu gehört auch die Vermessungsurkunde des/der Wasserbeckens. Dies ist nötig, um bestätigt zu bekommen, dass die dort erzielten Zeiten für Bestenlisten und Rekorde im Schwimmen Anerkennung finden und für die anderen Fachsparten Wettkämpfe stattfinden können. Eine Differenzierung nach Kategorien erfolgt hierbei nicht.
Zum anderen wird eine Klassifizierung entsprechend der vier nachfolgend beschriebenen Kategorien erfolgen, wobei hier die Gesamtanlage (inkl. Raumprogramm) in Augenschein genommen werden muss und von einer DSV-Expertenkommission beurteilt wird. Diese Zertifizierungen werden entsprechend des vom DSV zu betreibenden Aufwandes nicht kostenfrei sein. Das genaue Prozedere ist in einem gesonderten Teil III „Zertifizierung“ dargelegt.

Teil I – Wettkampfgerechte Bauwerksteile

BA 1 - Einteilung der Wettkampfbecken
Die Wettkampfbecken werden entsprechend den jeweiligen Anforderungen für Schwimmen, Wasserball, Springen und Synchronschwimmen in verschiedene Veranstaltungs-bzw. Wettkampfkategorien unterteilt.
(1) Bei den Anforderungen an Schwimmerbecken, unterteilt in 4 Kategorien, bedeuten:

Kategorie A
für höchste Anforderungen: Internationale Wettkämpfe von FINA und LEN sowie Deutsche Meisterschaften mit Qualifikation für Olympia
          FINA- und LEN-Wettkämpfe; Beckenlänge 50 m und 25 m (Kurzbahnmeisterschaften), Beckenbreite 25 m mit 10 x 2,50 m breiten Schwimmbahnen; Wassertiefe mind. 2,00 m (gemäß FINA Facilities FR 3*).

Kategorie B
für hohe Anforderungen: Nationale amtliche Wettkämpfe des DSV und seiner LSV; Beckenlänge 50 m und 25 m (Kurzbahnmeisterschaften)
Beckenbreite 21 m mit 8 x 2,50 m breiten Schwimmbahnen; Wassertiefe mind. 1,80 m.

Kategorie C
für mittlere Anforderungen: Weitere amtliche Wettkämpfe des DSV und seiner LSV; Beckenlänge 50 m und 25 m (Kurzbahnmeisterschaften), Beckenbreite 16,67 m mit 6 x 2,50 m breiten Schwimmbahnen, Wassertiefe mind. 1,80 m. In diese Kategorie sind auch 50 m x 21/20 m als Becken im Bestand mit Teilwassertiefen 1,35 m bis mind. 1,80 m (im Startbereich) einzuordnen.

Kategorie D
für nachgeordnete Anforderungen: Regionale  amtliche Wettkämpfe: Beckenlänge 25 m, Beckenbreite mind.    10 m. Wassertiefe mind. 1,80m.

BA 2 - Schwimmen

Schwimmerbecken

BA 2.1Beckenlänge
Die Länge von Schwimmerbecken darf das Maß von 50 m bzw. 25 m nicht unterschreiten. Auch bei eingehängten Zeitmess-Anschlagmatten an der Startseite und gegebenenfalls zusätzlich an der Wendeseite sind die  o.a. Maße einzuhalten.

BA 2.2 Toleranzmaße
Die folgenden Toleranzmaße müssen eingehalten werden. Unabhängig von den üblicherweise baulich zulässigen Toleranzen gemäß DIN 18202 sind für Schwimmbeckenlängen die unter BA 2.2.1 genannten strengeren Bedingungen zu beachten. Für die flächenfertigen Wände der Start- und Zielseiten finden die „erhöhten Anforderungen“ der DIN 18202 Anwendung, soweit sie mit den u.a. Längentoleranzen in Einklang stehen.
BA 2.2.1
50m - Becken Bei einem 50 m-Becken ist eine Längenabweichung von maximal plus 0,03 m auf jeder Bahn im gesamten Wandflächenbereich von 0,3 m über bis 0,8 m unter der Wasseroberfläche erlaubt. Die Beckenstirnseiten dürfen sowohl in der horizontalen als auch in der vertikalen Flucht keine Abweichungen innerhalb der einzelnen Bahnen aufweisen. Die Beckendiagonalen müssen in ihren Längen übereinstimmend sein (Rechteckform). Die Messung der Beckenlängen (Bahnen und Diagonalen) erfolgt auf der Grundlage eines gefüllten Beckens und entsprechend  einer Wassertemperatur von 24°C mit einer Genauigkeit von drei Stellen hinter dem Komma. Im Messprotokoll erscheinen die Ergebnisse gerundet mit zwei Stellen hinter dem Komma. Die gemessenen Maße müssen durch einen anerkannten (amtlichen bzw. öffentlich bestellten) Vermessungsingenieur in einem Messprotokoll erfasst und bestätigt sein. Die Einhaltung der zulässigen Toleranzmaße bezüglich der Wettkampfgerechtigkeit ist außerdem vom DSV zu beurkunden.
BA 2.2.2
25m - Becken Es gelten sinngemäß die zum 50,00 m – Becken getroffenen Festlegungen. Bei Becken der Kategorie „A“ ist ein Toleranzmaß von max. + 0,03 m und bei denen der Kategorien „B“ bis „D“ von max. + 0,02 m zulässig. Gilt, wenn Zeitmessmatten nur auf einer Stirnwand (Zielwand) vorgesehen sind.
BA 2.3 Wassertiefe
BA 2.3.1 Schwimmerbecken der Kategorie „A“
Es ist eine Wassertiefe von mind. 2,00 m (über die gesamte Beckenfläche  einzuhalten. Soll dieses Becken auch für Synchronschwimmen nutzbar sein,  ist über die gesamte Beckenbreite und über eine -teillänge von 12,50 m eine  Wassertiefe von 3,00 m erforderlich.
BA 2.3.2 Schwimmerbecken der Kategorien „B“ bis „D“
Es ist an allen Stellen eine Wassertiefe von mind. 1,80 m einzuhalten. Soll ein  solches Becken auch für Wasserball nutzbar sein, muss für die Spielfläche  eine Wassertiefe von ≥ 2,00 m vorhanden sein. Wird dieses Becken auch für  Synchronschwimmen genutzt, so muss über die gesamte Beckenbreite (mind.  12,50 m) und eine Teillänge des Beckens von 12,50 m eine Wassertiefe von  3,00 m vorhanden sein.

BA 2.4 Beckenwände und -boden
BA 2.4.1 Konstruktion und Oberflächen
Alle Beckenwände und -boden müssen stabil und unnachgiebig sein. Stirn-  und Längswände (Rechteck) stehen jeweils parallel zueinander. Mindestens  die Flächen zwischen Beckenkopf und Oberkante Beckenraststufe müssen  senkrecht gebaut sein. Die Oberflächen der Start- und Wendeseiten sind bis  mind.   0,80   m   unter  Wasseroberfläche   rutschhemmend  auszuführen  (annähernd Bewertungsgruppe „C“ nach GUV-I - 8527).
BA 2.4.2 Raststufen, Beckenleitern und Beckentreppen
Beckenraststufen
Sie müssen an allen vier Beckenseiten, vorspringend oder in die Beckenwand  eingelassen, vorhanden sein. Sie werden üblicherweise bei Wassertiefen von  1,20 m bis max. 1,35 m angeordnet. Ihre Auftrittsbreite beträgt mindestens 0,10 m, maximal 0,15 m.
Beckenleitern
Ein 25 m-Schwimmerbecken sollte mindestens 4 Beckenleitern, möglichst nahe (1,00 m bis 1,50 m) zu den Start- bzw. Wendeseiten gelegen,  aufweisen; ein 50 m-Schwimmerbecken mind. 6 Beckenleitern. Dies gilt nicht für Springerbecken (siehe hierzu unter BA 3.4). Beckenleitern dürfen nicht in die Beckenwasserfläche hineinragen, sie müssen wandbündig in Nischen eingebaut sein. Auch die über der Wasserfläche stehenden Leitergriffholme dürfen den Beckenrand wasserseitig nicht überragen. Ggf. vor der Beckenwand montierte Leitern sind während eines Wettkampfes zu entfernen. Das gilt nicht, wenn vorschriftsmäßige Sicherheits- Begrenzungsstreifen – abgetrennt durch Schwimmbahntrenn-leinen  - zwischen den äußeren Schwimmbahnen und dem Beckenrand vorhanden sind.
Beckentreppen
Beckentreppen statt Beckenleitern sind möglich. Sie müssen grundsätzlich in Nischen längsseitig außerhalb der Beckenmaße angeordnet sein. Ihre Trittflächen müssen der Rutschhemmgruppe „C“ entsprechen. Außerdem sind die vorderen Stufenkanten mit Sicherheitsstreifen in Kontrastfarbe zu markieren. Bei Beckenanlagen, die über keine Sicherheits-Begrenzungsstreifen zwischen den äußeren Schwimmbahnen und dem Beckenrand verfügen, müssen die Treppennischen während eines Wettkampfes zur Unfallverhütung beckenwandbündig verschließbar sein.
BA 2.4.3Überlaufrinnen (Beckenkopf)
Schwimmerbecken sollen einen Beckenkopf mit hochliegendem Wasserspiegel aufweisen. Die stets vierseitig angebrachten Überlaufrinnen müssen aus Sicherheitsgründen mit einem Abdeckrost abgedeckt sein. Für  die sportfunktionelle Forderung nach Wellenberuhigung eignet sich am besten das Überlaufrinnensystem "Finnische Rinne“ mit vorgelagerter Anlaufschräge und Überlaufkante (gleich Streichwehr).
BA 2.4.4 Anschlagplatten
Bei hochliegendem Wasserspiegel werden an den Becken-Stirnwänden Anschlagplatten bis mind. 0,30 m über der Wasseroberfläche, bündig mit den wasserseitigen Wandflächen, benötigt. Die Platten werden über Steckhülsen auf dem Beckenkopf und ggf an den Startsockel mit Bügeln befestigt. Die Konstruktion aus korrosions- und beckenwasserbeständigen Material muss biegesteif sein. Die gesamte Konstruktion darf keine scharfen Kanten aufweisen. Öffnungen (Schlitze, Rundlöcher) in den Plattenflächen dürfen in einer Richtung 8 mm nicht überschreiten. Demontabel angebrachte Anschlagplatten müssen zur Einhaltung der Längentoleranzforderungen für Schwimmbahnlängen leicht justierbar sein.

BA 2.5 Schwimmbahnen
BA 2.5.1 In Schwimmerbecken der Kategorie „A“
Es sind 8 Schwimmbahnen mit einer Breite von jeweils 2,50 m sowie zur Wasserberuhigung und als Sicherheitsrand zwei 2,50 m breite Randbahnen (entspricht dem Sicherheitsrandstreifen) neben den Bahnen 1 und 8 vorgeschrieben. Zwischen den Schwimmbahnen und den Randbahnen müssen Trennleinen gespannt sein (= effektiv 10 Bahnen). Zum Einschwimmen vor und zum Ausschwimmen nach dem Wettkampf wird ein Schwimmerbecken mit 8 Schwimmbahnen, je 2,50 m breit, und 2 Sicherheitsstreifen, je 0,50 m breit, in den Maßen 21,00 m x 50,00 m dringend empfohlen. Die Wassertiefe soll durchgehend mind. 1,80 m betragen. Startsockel müssen mindestens an einer Beckenstirnseite vorhanden sein.
BA 2.5.2 In Schwimmerbecken der Kategorie „B“
Es sind 8 Schwimmbahnen mit einer Breite von jeweils 2,50 m sowie zur Wasserberuhigung und als Sicherheitsstreifen zwei 0,50 m breite Randstreifen neben den Bahnen 1 und 8 vorgeschrieben. Zwischen den Schwimmbahnen und zu den Randstreifen müssen Trennleinen gespannt sein.
Anmerkung: Als Ausnahme ist bei bestehenden Becken mit einer Beckenbreite von 20,00 m der Entfall der Randstreifen möglich, es wird jedoch bei hochliegendem Beckenkopf eine Randbegrenzungsleine in der Flucht der aufgehenden Beckenlängswand gefordert
BA 2.5.3 In Schwimmerbecken der Kategorie „C“
Es sind 6 Schwimmbahnen mit einer Breite von 2,50 m zur Wasserberuhigung und als Sicherheitsrand zwei 0,835 m breite Randstreifen neben den   Bahnen 1 und 6 vorgeschrieben. Für eine Beckenbreite von 15,00 m kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
BA 2.5.4 Schwimmerbecken der Kategorie „D“
Es sollen je nach Beckenbreite 4 oder 5 Bahnen mit einer Breite von 2,50 m vorhanden sein. Randbegrenzungsleinen sind nicht gefordert. Auf Ziffer BA 2.4.2, letzter Absatz wird hingewiesen.
Zum Einschwimmen vor und zum Ausschwimmen nach dem Wettkampf wird kein gesondertes Schwimmerbecken gefordert, es wird jedoch empfohlen.

BA 2.6 Schwimmbahn-Trennleinen – Schwimmbahn-Markierungen
BA 2.6.1 Befestigung, Form und Farbe
Die Schwimmbahn-Trennleinen dienen der Begrenzung zwischen den Schwimmbahnen und zum Beckenrandstreifen. Die Verankerungen der  Leinen erfolgt an der Beckenwand oder auf dem Beckenkopf. Zugfestigkeit: Horizontallast von 8,7 kN (siehe EN 13451-5:2001; Abschnitt 4.4). Trennleinen bestehen aus zugfestem, sich nicht dehnenden Spannseil (z.B Edelstahl), aus dicht aneinander gereihten, wellenbrechenden Schwimmkörpern sowie Spannschlössern an Leinenenden. Die Schwimmkörper mit einem Durchmesser von mind. 0,05 m bis maximal 0,15 m müssen bruchsicher und farbstabil sein. Scharfe Kanten und Grate sind nicht zulässig. (Verletzungsgefahr!) Die Schwimmkörper der Trennleinen müssen sich auf  der ganzen Bahnlänge deutlich (½ bis 1/3) aus der Wasseroberfläche herausheben. In Schwimmerbecken der Kategorien „A“ und „B“- sind die Farben der Trennleinen wie folgt festgelegt:
- zwei grüne Trennleinen zwischen den Bahnen 0/1 und 8
- vier blaue Trennleinen zwischen den Bahnen 1/2, 2/3, 6/7 und 7/ 8
- drei gelbe Trennleinen zwischen den Bahnen 3/4, 4/5 und 5/6
Für Trennleinen aller Schwimmbeckenkategorien gilt, dass die Schwimmkörper auf den letzten 5m vor jeder Stirnwand durchgängig rot sein müssen.
Hinweis: In bestehenden Bädern können bei DSV-Wettkampfveranstaltungen vorhandene Schwimmbahn-Trennleinen bis auf weiteres genutzt werden. Es ist nur erforderlich, die Trennleinen mit den nachfolgend beschriebenen Markierungen ( BA 2.6.2 u. 2.6.3 ) auszustatten.
BA 2.6.2 Auftauchmarkierung
Zur 15 m-Markierung, von jedem Ende einer 50 m-Schwimmbahn gemessen, müssen auf den Schwimmbahn-Trennleinen farblich unterschiedliche Schwimmkörper – auf einer Länge von ca. 0,20 m - angebracht sein. Bei 25 mSchwimmbahnen genügt eine 15 m-Markierung.
BA 2.6.3 Mitte - Markierung
In 50m-Becken ist die Schwimmbahnmitte mit farblich unterschiedlichen Schwimmkörpern auf einer Länge von ca. 0,20 m zu markieren.
BA 2.6.4 Schwimmbahnnummern
Sie bestehen aus weichem Material und werden auf den Schwimmbahntrennleinen im Start- und Wendebereich angeordnet.

BA 2.7 Schwimmbahnmarkierungen – Bahnlinien- und Ziellinien
BA 2.7.1 Farbe
Schwimmbahnmarkierungen müssen in dunkler Kontrastfarbe auf dem Beckenboden und an den Beckenstirnwänden in der Mitte jeder Schwimmbahn angebracht sein.
BA 2.7.2 Maße
Die Breite der Markierung beträgt 0,25 m +/- 0,05 m. Die Bahnlinien enden  2,00 m vor den Stirnwänden des Beckens jeweils mit einer 0,25 m +/- 0,05 m  breiten Querlinie von 1,00 m Länge. Der Abstand zwischen den Mittelachsen  der Bahnlinien am Boden beträgt 2,50 m.  Die Länge beträgt bei 50 m-Becken 46,00 m und bei 25 m-Becken 21,00 m.  Bei 50m-Becken müssen in diesen Linien zur Kennzeichnung der 15 m-Marke  vor den Beckenstirnwänden, 0,50 m lange Querlinien angebracht sein. Auf den Stirnwänden müssen in gleicher Breite, wie die Bahnlinien, Ziellinien  in der Mitte jeder Bahn angebracht sein. Sie laufen ohne Unterbrechung vom  Beckenboden bis zur Beckenwandoberkante. In jeder Ziellinie befindet sich  eine  0,50  m  lange  Querlinie,  deren  Achse  0,30  m  ±  0,05m  unter der  Wasseroberfläche liegt. Auf  den  Anschlagmatten  einer  Zeitmessanlage  müssen  die  Ziellinien auf  ganzer Mattenhöhe vorhanden sein – Siehe hierzu auch Ziffer 2.12.3.

BA 2.8 Startsockel
Startsockel sind formstabile Fertigteile in ortsfester ggf. steckbarer Installation
Lage: Auf dem Beckenrand, in der Achse jeder Schwimmbahn Höhe der Startsockelvorderkante ≥ 0,50m bis ≤ 0,75m über Ruhe- Wasserspiegel Absprungvorderkante in der Flucht über der Innenseite der Anschlagwand des Schwimmbeckens. Absprungplatte: Mindestens 0,50 x 0,50 m, Neigung zum Becken ≥  5° bis ≤ 10°. Bei Aufsatz eines ggf. in mehreren Stufen verschiebbaren Abstoßkeiles (Neigung ca. 30°) Verlängerung der Absprungplatte auf ca. 0,75 m. Oberflächen der Absprungplatte, des Abstoßkeils sowie des beckenseitigen, vertikalen Plattenrandes rutschhemmend (Bewertungsgruppe „C“) Absprungkante gerundet mit Radius ≥ 0,5 bis ≤ 0,8cm, übrige Kanten leicht gefast Oberflächen der Platte, des Abstoßkeils sowie des beckenseitigen, vertikalen Plattenrandes rutschhemmend (Bewertungsgruppe „C“) Wassertiefe vor dem Startsockel ≥ 1,80m auf einer Beckenlänge von ≤ 6,00m. Griffmöglichkeiten für den Vorwärtsstart an den Seitenflächen und an der Vorderseite der Absprungplatte. Die Griffe an den Seiten als Untergriffe oder als Griffrohe, Länge ≥ 0,10m, und an der Stirnseite als Untergriff, Länge ≤ 0,40m. Gesamtplattendicke im Bereich der Untergriffe max. 4 cm. Dicke der gerundeten Untergriffkante ≥ 2 cm bis ≤ 3 cm. Edelstahlbügel für den Rückenstart, Ø ~ 30 mm, anschlagwandbündig, mit horizontaler und vertikaler Griffmöglichkeit. Höhe ≥ 0,30 bis ≤ 0,60m über Wasserspiegel. Nummerierung deutlich sichtbar auf allen 4 Seiten. Die Nummer 1  bzw. 0 (bei 10 Schwimmbahnen) befindet sich auf der Startseite in Richtung Becken gesehen, rechts. Ziffernhöhe mind. 0,15 m bei 50m Becken, bei mind. 0,12 m bei 25 m – Becken. Wenn die wasserseitigen Startnummern durch temporär oder fest angebrachte Anschlagplatten bzw. Zeitmessmatten verdeckt werden, sind die Startnummern auch auf den Anschlagplatten bzw. Zeitmessmatten aufzubringen. Wassertiefe vor dem Startsockel ≥ 1,80 m auf einer Länge von ≤ 6,00 m. Startsockel benötigen eine feste Verankerung, bei Nutzung dürfen kei- ne Schwingungseffekte auftreten. Die hohen Nutzungsbelastungen sind bei Konstruktion und Montage zu berücksichtigen! Elektronische Anzeigeelemente dürfen unter dem  Startsockel installiert sein (siehe FINA Facilities FR 2.7). Für Zeitmesseinrichtungen „Zeitmess- und Anzeigeanlagen“) sind ggf. zur Leitungsführung Durchlassöffnungen in den Startsockeln und Beckenumgängen vorzusehen. (siehe dazu BA 2.12) Eine Fehlstartkontrolleinrichtung wird ggf. bei überregionalen Wettkämpfen benötigt.
Anmerkung: Die Forderungen an die Startsockel unterliegen den sich ggf. ändernden wettkampfregeln des Schwimmsports. Es empfiehlt sich daher, die Regeln des Deutschen Schwimm-Verbandes und die der FINA (internationaler Schwimmverband) auf Übereinstimmung mit den o.a. Angaben zu überprüfen.

BA 2.9 Beckenteiler
Verfahrbare Startbrücken Eine verfahrbare Startbrücke ermöglicht die Teilung eines Schwimmerbeckens in zwei gleich lange oder zwei unterschiedlich lange Beckenabschnitte resp. Wasserflächenbereiche. Für zulässige Längentoleranzen der Teilbereiche gelten, soweit zutreffend, sinngemäß die Ausführungen der Ziffern BA 2.2.1 und BA 2.2.2. Die Länge einer Startbrücke entspricht der der Beckenbreite. Ein störungsfreier Wettkampfbetrieb erfordert eine Nutzungsbreite der Startbrücke von mind. 1,50 m, die bei einem verfahrbaren Beckenteiler der Beckenlänge zuzuschlagen ist.
Begehbare Oberflächen müssen rutschsicher und eben sein. Senkrechte Stirnseiten dürfen unter Belastung keine Feder-  und Durchbiegeerscheinungen aufweisen (siehe auch BA 2.4.1). An einer verfahrbaren Startbrücke sind oberhalb und unterhalb der Wasseroberfläche keine Öffnungen mit Abmessungen in einer Richtung ≥ 8 mm  zulässig.  Die  senkrechten  Wandflächen  dürfen  nicht    unterschwimm- /untertauchbar sein. Hub- und Klappwände Beckenteiler in Form von Hub- oder Klappwänden sind stationäre Anlagen, die am Beckenboden in Schächten oder flachen Nischen angeordnet sind und ein Becken in nicht veränderbare Beckenabschnitte unterteilen. Vergleichbare Anforderungen gelten sinngemäß wie bei verfahrbaren Beckenteilern.

BA 2.10 Rückenwende-Anzeige
In 5 m Entfernung vor jeder Becken-Stirnwand sind in 1,80 m Höhe über der Wasseroberfläche Seile mit Flaggen an festen oder mobilen (steckbaren) Pfosten als Wendehinweise für Rückenschwimmer anzubringen.

BA 2.11 Fehlstartleine
In 15,00 m Entfernung von der Startwand ist an festen oder mobilen, steckbaren Pfosten in mind. 1,20 m Höhe über der Wasserfläche eine Fehlstartleine anzubringen. Sie muss schnell lösbar sein, so dass die Leine gleichzeitig auf der Wasserfläche aller Schwimmbahnen aufliegt und ein Weiterschwimmen verhindert.

BA 2.12 Automatische Zeitmessanlage
BA 2.12.1
Allgemeines  Sie wird bei Wettkampfveranstaltungen eingesetzt und dient der Registrierung  der von Schwimmern/innen jeweils erzielten Zwischenzeiten und der Endzeit.
BA 2.12.2 Anforderungen
1. Mindestausstattung
Zeitmessgerät einschließlich der Backupzeiteinrichtung für mindestens  jede Schwimmbahn - unabhängig zu registrierende Zeiten in beliebiger  Reihenfolge (Zieleinlauf- und Zeitmesscomputer)  Starteinrichtung (durch Startsignalgeber ausgelöst)  Zielanschlagmatte je Schwimmbahn  Drucker  Korrektureinrichtung zur manuellen Änderung falscher Ergebnisse  Anschluss an Auswertungscomputer (Schnittstelle)
2. Zusätzliche
Ausstattung  optisches Signalgerät für den Start  Anzeigeeinheit  Staffelablösekontrolle  Bahnenzähler Schnittstelle für Übertragungssystem (Videoanschluss) ggf. Kamera über Startsockel
BA 2.12.3 Beschaffenheit der Anlage
1. Zeitmesseinrichtung
Die Zeitmesseinrichtung muss das Ergebnis in 1/100 Sekunden angeben. Verkabelungen dürfen aus Sicherheitsgründen (Stolpergefahr)  nicht frei auf den Beckenumgängen liegen. Durch geeignete bauliche Maßnahmen ist eine sichere Unterbringung zu gewährleisten.
2. Starteinrichtungen
1 Mikrofon 1 Startsignalgerät eine optische Startanzeige muss bei Wettkämpfen mit hörgeschädigten Teilnehmern verfügbar sein. Mikrophon und Startsignalgerät müssen an Lautsprecher angeschlossen sein, die so an jedem Startblock oder in unmittelbarer Nähe der Startblöcke installiert sind, dass alle Schwimmer das Startsignal gleichzeitig hören können. Die Lautstärke dieser Lautsprecher soll ausreichend sein, damit das bei Fehlstarts gegebene Signal von allen Schwimmern wahrgenommen werden kann. Die Forderung gilt insbesondere für Veranstaltungen im Bereich der Kategorie „A“.
3. Anschlagmatten
Sie werden an der Zielwand und bei entsprechendem Bedarf auch an der Wendewand auf den dort montierten Anschlagplatten angebracht. Abmessungen Die Mindestabmessungen (Regelabmessungen) von  Anschlagmatten betragen bei 2,50 m Schwimmbahnbreite 2,40 x 0,90 m (Länge x Höhe), die Dicke max. 0,01 m ± 0,002 m. Einbau Anschlagmatten sind so zu installieren, dass das Anschlagen in einem Bereich von 0,30 m über bis 0,60 m unter der Wasseroberfläche möglich ist. Sie sollen transportabel sein, um dem Badbetreiber zu ermöglichen, diese zu demontieren. Jede Anschlagmatte muss unabhängig von den anderen anschließbar sein. Dies ermöglicht eine Einzelkontrolle. Empfindlichkeit Anschlagmatten müssen so empfindlich reagieren, dass sie bei leichtem Anschlag auslösen, nicht jedoch durch wellenbewegtes Wasser. Für die gesamte Oberfläche, wird die gleiche Empfindlichkeit gefordert. Markierungen Die Anschlagmatten weisen eine helle Oberfläche auf, auf der die Schwimmbahnmarkierungen – übereinstimmend mit denen des Schwimmerbeckens – aufgebracht sind. 2,5 cm breite schwarze Streifen kennzeichnen die Umrandungen der Anschlagmatten. Sicherheit Anschlagmatten müssen gegen elektrische Schläge gesichert sein. Sie dürfen keine verletzungsgefährdenden scharfen Kanten aufweisen. Eine rutschhemmende Oberfläche wird gefordert.
BA 2.12.4
Besondere Anforderungen für Veranstaltungen Für Veranstaltungen die in Schwimmerbecken der Kategorie „A“ stattfinden,  ist folgende Ausstattung gefordert:Eine Anzeigetafel muss mindestens 12 Zeilen mit 38 Zeichen enthalten, jede Zeile ausgelegt sowohl für Buchstaben als auch für Zahlen. Zeichenhöhe mindestens  0,28 m.  Das  System  muss in der Lage sein,  den Text  mit einer „Blink-Funktion“ vorwärts und rückwärts laufen zu lassen. Die Zeit soll als laufende Zeit auf der Tafel angezeigt werden.

BA 2.13 Halbautomatische Zeitmessanlage
Bei einer halbautomatischen Zeitmessanlage entfallen die  Anschlagmatten und es erfolgt die Messung als Backupzeit manuell durch den Zeitnehmer.  Eine halbautomatische Zeitmessanlage kann bei FINA- oder anderen Veranstaltungen mit höchsten Ansprüchen zur zusätzlichen Datensicherung der automatischen Zeitmessanlage genutzt werden.

BA 2.14 Beckendurchströmung und Wassertemperatur
Zu- und Abfluss des Beckenwassers während eines Wettkampfes sind erlaubt, wenn dadurch keine die Schwimmzeiten beeinflussende Wasserströmung in dem Wettkampfbecken entsteht. Für die Beckenwasserqualität ist die DIN 19643 „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“ zu beachten. Der Wasserstand des Beckens muss während eines gesamten Wettkampfes auf Höhe der Überflutungskante gehalten werden. Die Wassertemperatur beträgt bei Wettbewerben 25° bis 28° C. Diese Forderung gilt auch für Becken zum Ein- und zum Ausschwimmen.

BA 2.15 Beleuchtung
Zur Bestimmung der Beleuchtungsstärke ist DIN EN 12193 zu beachten, soweit nicht davon abweichende Forderungen zu beachten sind.
BA 2.15.1Schwimmerbecken der Kategorie „A“
Die Beleuchtungsstärke muss über dem ganzen Becken nach FINA mindestens 1500 Lux betragen.
BA 2.15.2 Schwimmerbecken der Kategorien „B“ bis „D“
Die Beleuchtungsstärke über den Start- und Wendebereichen sowie über einem Wasserballspielfeld beträgt mindestens 600 Lux. Diese Werte werden für den Wettkampfbetrieb gefordert. Im Trainingsbetrieb kann die Beleuchtungsstärke verringert werden.
BA 2.15.3 Unterwasserscheinwerfer
Die Leuchtintensität und Platzierung der Unterwasserscheinwerfer muss so erfolgen, dass eine Blendung der Schwimmer zu keinem Zeitpunkt des Rennens erfolgt.

BA 2.16 Raumakustik
Grundsätzlich ist in jeder Schwimmhalle der Einbau schallabsorbierender Materialien erforderlich. Im Frequenzbereich f >500 Hz soll die Nachhallzeit einen Wert von T = 1,7 sec nicht überschreiten. In tieferen Frequenzen ist ein Anstieg um das 1,3-fache zulässig.

BA 2.17 Lüftung
Zur Ermittlung ist die VDI-Regel 2089 „Technische Gebäudeausrüstung von Schwimmbädern“ zu beachten. Die ausreichende Versorgung der Wasseroberfläche mit Frischluft durch gleichmäßigen Luftwechsel ist zu berücksichtigen.

BA 4 - Wettkampfbecken für Wasserball
Für die Beckenkonstruktion gelten die Ziffern 2.4 bis 2.4.3

BA 4.1 Allgemeines
Separate Wettkampfbecken für Wasserball sind in Deutschland nicht üblich. (Solche Forderungen treten nur bei Veranstaltungen in der Kategorie „A“ auf). In der Regel ist die Anordnung des Wasserballspielfeldes in einem Schwimmerbecken möglich, wenn die geforderten Maße bezüglich  Wassertiefe (siehe BA 2.3) und Hallenhöhe (siehe BA 6.4 vorhanden sind.

BA 4.2 Wasserballspielfeld
BA 4.2.1 Abmessungen
Bei amtlichen Spielen darf der Abstand zwischen den beiden Torlinien nicht kleiner als 20,0 m und nicht größer als 30,0 m (bei Frauen 25,0 m) sein; die Spielfeldbreite darf nicht kleiner als 10,0 m und nicht größer als 20,0 m sein. Die Spielfeldbegrenzungslinien an den Beckenschmalseiten liegen 0,30 m hinter den Torlinien.
BA 4.2.2 Wassertiefe
Bei  vorhandenen  Becken  muss  die  Wassertiefe  an  allen  Stellen des  Spielfeldes mindestens 1,80 m betragen. Bei der Sanierung und dem Neubau  von Becken ist eine Wassertiefe von mindestens 2,00 m vorzusehen.
BA 4.2.3 Markierungen
An beiden Längsseiten des Spielfeldes müssen deutlich sichtbare, farblich  unterschiedliche Markierungen ( Kegel, Kugeln etc. ) vorhanden sein und  zwar:  
für die Torlinien und die Spielfeldmitte: weiß  für die 2,0 m – Linie vor den Torlinien: rot  für die 5,0 m – Linie vor den Torlinien: gelb
Die Sichtbarkeit der Spielfeldabschnitte sollte an den Längsseiten zusätzlich durch Spielfeldbegrenzungsleinen mit farblich unterschiedlichen Schwimmkörpern optimiert werden, und zwar: für die Torlinien und die Spielfeldmitte: jeweils 1 bis 2 weiße Schwimmkörper für die Strecke zwischen Tor- u. 2,0 m-Linien: durchgängig rote Schwimmkörper für die Strecke zwischen 2,0 m-u. 5,0 m-Linien: durchgängig gelbe Schwimmkörperfür das Mittelfeld zwischen den 5,0 m-Linien: durchgängig grüne Schwimmkörper Eine rote Markierung muss an jeder Schmalseite des Spielfeldes, 2,0 m von der Ecke des Spielfeldes, an der Seite gegenüber dem Protokolltisch, entfernt, angebracht sein, um den Wiedereintrittsraum zu markieren.
Bei Beckenbreiten größer als 20,0 m sind grundsätzlich seitliche Spielfeldbegrenzungsleinen erforderlich.
BA 4.2.4 Wassertemperatur
Die Wassertemperatur soll 25° bis 28° betragen (siehe Schwimmerbecken - BA 2.14).
BA 4.2.5 Beleuchtung
BA 4.2.5.1 Beleuchtung über Spielfeld der Beckenkategorie „A“
Die Beleuchtungsstärke muss über dem gesamten Spielfeld mindestens 1500  Lux betragen.
BA 4.2.5.2 Beleuchtung über dem Spielfeld der Beckenkategorien „B“ bis „D“
Die Beleuchtungsstärke muss über dem gesamten Spielfeld mindestens 600  Lux betragen. Dieser Wert ist für den Wettkampf gefordert, im Training kann  die Lichtstärke verringert werden.

BA 4.3 Wasserballtore
BA 4.3.1 Konstruktion und Anordnung
Ein Wasserballtor besteht aus zwei Torpfosten und einer Querlatte, jeweils 0,075 m x 0,075 m, die starr und rechtwinklig miteinander verbunden sind. Die Torfarbe ist weiß.Die Tore müssen an jedem Spielfeldende auf den Torlinien mit gleichem Abstand von den Seiten und nicht weniger als 0,30 m vor dem Spielfeldende angebracht sein.
BA 4.3.2 Abmessungen
Die Innenseiten des Tores müssen 3,00 m voneinander entfernt sein. Wenn das Wasser 1,50 m und tiefer ist, muss die Unterseite der Querlatte 0,90 m über dem Wasserspiegel liegen. Wenn das Wasser weniger als 1,50 m tief ist, muss die Unterseite der Querlatte 2,40 m über dem Boden des Beckens liegen.
BA 4.3.3 Netze, Torraum
Die an den Torpfosten und an der Querlatte befestigten Netze hängen schlaff. Sie umschließen den ganzen, mindestens 0,30 m tiefen Torraum.
BA 4.4 Beckenumgänge
Es muss genügend Fläche vorhanden sein, damit sich die Schiedsrichter auf beiden Längsseiten ungehindert von einem Spielfeldende zum anderen bewegen können. Dazu ist weiterhin Platz für den Protokolltisch / das Wettkampfgericht, die Mannschaftsbänke und die 30 sec Anzeigevorrichtungen auszuweisen (siehe BA 6.2.).

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