Gesetzliche Unfallversicherung - DLRG-Strelitz, Schwimmen und Retten lernen, Neustrelitz

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Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz

Gegenstand:
Die   Versicherung   deckt Personenschäden   bei   Unfällen   für   alle   DLRG - Mitglieder  ab  10  Jahre  bei  der  Ausübung  satzungsgemäßer  Aufgaben  sowie  bei  Ausbildungsveranstaltungen und bei  Unfällen  auf  den  unmittelbaren  Wegen  zu  und  von  versicherten Veranstaltungen. Sachschäden am eigenen Material sind allerdings nur beim Einsatz  (nicht  bei  Übungen  und  Ausbildungen) versichert.
Der  gesetzliche  Unfallversicherungsschutz     ist unabhängig     vom     Alter für     Teilnehmer     an     der     Anfänger-Schwimmausbildung nicht  gegeben.  Eltern  (Nichtmitglieder),  die  beim  Schwimmunterricht  ihrer  Kinder  zusehen sind  nicht  versichert. Fahrlässigkeit  schließt  den  Versicherungsschutz  nicht  aus, bei  Vorsatz besteht kein  Versicherungsschutz.
Voraussetzung für den Eintritt der Versicherung ist ein ursächlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und dem Unfallereignis.
 
Meldung:
Eine  Anmeldung  ist  nicht  erforderlich.  Der  Versicherungsschutz  besteht Kraft Gesetzes.
 
Leistungen:
Heilbehandlung  von  Gesundheitsschäden, berufsfördernde  Leistungen  zur Rehabilitation sowie Verletztenrente; bei Tod Sterbegeld, Witwen-/Witwerrente, Waisenrente.
 
Schadenfall:
Aufsuchen  eines  sogenannten  Durchgangsarztes  (Unfallarzt). Dort  muss  angegeben werden, dass es sich um einen Unfall bei der Tätigkeit für die DLRG handelt. Zusätzlich  ist  die Unfallanzeigevollständig  auszufüllen  und  unterschreiben (Formblatt GUV/UK)  durch  die  zuständige  Gliederung  innerhalb  von  drei  Tagen  an  den  zuständigen Gemeindeunfallversicherungsverband/  die zuständige  Unfallkasse weiter  zu  leiten.    Bei schweren oder tödlichen Unfällen sofortige Meldung fernmündlich oder per Fax.
 
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