Prüfungsausführung - DLRG-Strelitz, Schwimmen und Retten lernen, Neustrelitz

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Vorbereitende Prüfung (Juniorretter)

Beim 100 m Schwimmen für den Junior-Retter müssen die geforderten Schwimmarten in koordinierter Schwimmtechnik mit regelmäßiger Atmung ausgeführt werden.

Bei der kombinierten Übung zur Selbstrettung gelten als Freizeitbekleidung jeweils ein Hemd und eine Hose über der Badebekleidung (z. B. T-Shirt, Hemd mit langen Ärmeln, lange Hose, Shorts oder Schlafanzug).

Bei der kombinierten Übung zur Fremdrettung kann die Schwimmtechnik frei gewählt werden. Es wird kopfwärts abgetaucht.

Das Schleppen endet damit, dass der Gerettete am Ufer/Beckenrand durch Festhalten gesichert wird.

Der Junior-Retter ist nicht Bestandteil des Vertrages mit der Kultusministerkonferenz und   den Schwimmsport treibenden Verbänden des Bundesverbandes zur Förderung der     Schwimmausbildung (BFS).


Rettungsschwimmerprüfung

Ein Lehrgang zur Vorbereitung auf eine Rettungsschwimmprüfung umfasst mindestens 16 Lerneinheiten (je 45 Minuten) Ausbildung in Theorie und Praxis (zuzüglich besonderer Lehrgangsinhalte wie Erste Hilfe-Lehrgänge etc.), die sich anschließende Prüfung muss innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein.

Alle Prüfungen müssen in mindestens 1,80 m tiefem Wasser durchgeführt werden. (Durch einzelne Prüfungsbedingungen vorgeschriebene Mindestwassertiefen sind grundsätzlich bindend.)

Als Bekleidung sind Jacke und lange Hose (Köperanzug) zu verwenden. Verliert ein Teilnehmer während des Entkleidens ein Kleidungsstück, so ist dieses durch Tauchen wiederzuholen. Beim Entkleiden nach dem Kleiderschwimmen sind Festhalten am  Beckenrand oder andere Hilfen nicht gestattet.

Beim Abtauchen fußwärts muss die geforderte Tiefe mit den Füßen zuerst erreicht werden.

Bei Prüfungen der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) sind die jeweils gültigen Ausbildungsrichtlinien zugrunde zu legen. Es sind als anatomische und physiologische Grundlagen Kenntnisse über Aufbau und Funktion von Atmung und Blutkreislauf zu verlangen. Wichtig ist die einwandfreie Vorführung der aktuellen Wiederbelebungsmethoden über eine Zeit von 3 Minuten. Die Verwendung von Übungsgeräten wird empfohlen.

Die im DLRG-Lehrmaterial (neueste Auflage) beschriebenen Befreiungs- und Rettungsgriffe sind gründlich zu üben und in der Prüfung zu verlangen; andere Griffe sind nicht gestattet. Die Griffe müssen sicher beherrscht und über die vorgeschriebene Strecke einwandfrei vorgeführt werden. Beim Schleppen muss das Gesicht des Verunglückten über Wasser sein, der Geschleppte darf nicht mithelfen. Die Befreiungsgriffe sind bei der Prüfung vom Prüfer oder einem Beauftragten, nicht von den Teilnehmern untereinander (etwa als Partnerübung), im Wasser abzunehmen. Dabei ist auf die exakte und effiziente Durchführung der Befreiung zu achten. Jede Befreiung aus einer Umklammerung, die mit Hilfe eines Armhebels gelöst wird, endet im Standard-Fesselschleppgriff.


Schnorcheltauchen

Die praktische Prüfung erfolgt in Grundausrüstung. Diese besteht aus Flossen, Tauchbrille und Schnorchel.

Der vom Prüfer vorgelegte bundeseinheitliche Fragebogen der DLRG muss innerhalb der auf dem Fragebogen angegebenen Zeit und entsprechend dem Bewertungsschema ausreichend beantwortet werden.

Berechtigt zur Ausbildung und Prüfung sind Lehrscheininhaber oder Ausbilder Rettungsschwimmen, die mindestens im Besitz des DSTA sind, mit gültiger Prüfberechtigung, Lehrtaucher und Tauchlehrer der DLRG im Auftrag und im Bereich ihrer Gliederung  bzw. des Bundesverbande.


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