Sicherheits-Tipps für Erzieher/innen, Lehrer, Übungsleiter und andere Aufsichtspersonen!
Aufsichtspersonen müssen "rettungsfähig" sein (eine rechtliche
Mindestvorgabe für dieses Qualifikationsmerkmal definieren z.B. die
Erlasse der Kultusministerien der Länder)!
Die DLRG und die BAG Kindersicherheit empfehlen allerdings unbedingt für
die Rettungsfähigkeit den Erwerb des Deutschen
Rettungsschwimmabzeichens in Silber, für weitere zusätzliche
Begleitpersonen wäre der Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens
in Bronze die Mindestanforderung
Bei gemischten Gruppen sollten Nichtschwimmer und schwimmfähige Kinder
in jedem Fall in entsprechend getrennte Betreuungsgruppen aufgeteilt und
jeweils gesondert beaufsichtigt werden
Mit der Schwimmausbildung betraute fachfremde Lehrkräfte müssen über Kenntnisse in der Methodik des Schwimmunterrichts verfügen
Die Aufsichtsperson befindet sich in einer Garantenstellung und die daraus resultierende Verantwortung ist nicht delegierbar (auch nicht z.B. auf Schwimmmeister!)
Die Rettungsfähigkeit sollte regelmäßig (spätestens alle drei Jahre)
wieder praktisch nachgewiesen und die Erste-Hilfe-Kenntnisse
aufgefrischt werden
Die Badezeit ist zu begrenzen und individuelle Besonderheiten von
Kindern, z.B. schnelles Auskühlen/Frieren, hat konsequent zur Beendigung
des Badens zu führen
Die Kinder einer badenden Gruppe sollten sich zur leichteren
Unterscheidung vom "normalen" Badegast abheben (z.B. durch eine farbige
Badekappe)
Eine Gruppengröße von maximal 15 Kindern sollte in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten nicht überschritten werden
Schwimmen und Baden an der See ist mit besonderen Gefahren verbunden (Brandung, Wellen)
Das Schwimmen und Baden von Kindergruppen darf aus Sicherheitsgründen
nur an öffentlichen und beaufsichtigten Badestellen erfolgen
Eine Schwimmausbildung ist immer räumlich vom öffentlichen Badebetrieb getrennt durchzuführen