Haftpflichtversicherung - DLRG-Strelitz, Schwimmen und Retten lernen, Neustrelitz

Direkt zum Seiteninhalt
Gesetzliche Haftpflicht bei der Verursachung eines Schadens gegenüber Dritten.
  
Die Versicherung gilt:

- bei der persönliche gesetzliche Haftpflicht des Mitgliedes bei der Erfüllung satzungsgemäßer Aufgaben
  
- bei der Haftung der Gliederungen bei DLRG-Veranstaltungen,
  
- bei Lehrgängen, Vorstandssitzungen, Ausbildung, Einsätzen, Wettkämpfen usw.
  
- bei der Haftung der Gliederungen aus Grundbesitz
  
- bei der Haftung der Gliederungen als Bauherr von Bauarbeiten (Neu-/Umbauten, Reparaturarbeiten usw.)
   
- bei der Haftung der Gliederungen als Mieter/Pächter von Grundstücken, Gebäuden, Räumen
   
- bei der Haftung aus der Haltung von Motorbooten; DLRG eigene und der DLRG zur Verfügung gestellte ab Indienststellung
  
Zurück zum Seiteninhalt