Gesetzliche Haftpflicht bei der Verursachung eines Schadens gegenüber Dritten.
Die Versicherung gilt:
- bei der persönliche gesetzliche Haftpflicht des Mitgliedes bei der Erfüllung satzungsgemäßer Aufgaben
- bei der Haftung der Gliederungen bei DLRG-Veranstaltungen,
- bei Lehrgängen, Vorstandssitzungen, Ausbildung, Einsätzen, Wettkämpfen usw.
- bei der Haftung der Gliederungen aus Grundbesitz
- bei der Haftung der Gliederungen als Bauherr von Bauarbeiten (Neu-/Umbauten, Reparaturarbeiten usw.)
- bei der Haftung der Gliederungen als Mieter/Pächter von Grundstücken, Gebäuden, Räumen
- bei der Haftung aus der Haltung von Motorbooten; DLRG eigene und der DLRG zur Verfügung gestellte ab Indienststellung