Juniorretter der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft
Voraussetzung:
Die Tauglichkeit muß unmittelbar vor Beginn der praktischen Ausbildung durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch die Vorlage „Selbsterklärung zum Gesundheitszustand“ nachgewiesen werden.
Inhalte:
1. Gefahren am und im Wasser
- Stehende Gewässer
- Fließende Gewässer
- Schifffahrtstraße
- Küstengebiet
2. Selbstrettung
- Erschöpfung
- Muskelkrampf
3. Einfache Fremdrettung
- Wie kann man anderen helfen?
- Transportieren (Schieben, Ziehen)
- Schleppen
4. Beherrschung der Schwimmtechnik
- Kraulschwimmen
- Rückenkraulschwimmen
- Brustschwimmen
- Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit
5. Praktische Übungen im Wasser
- Unterarmkrampf
- Oberschenkelkrampf
- Waden- und Fußkrampf
6. Praktische Übungen im Wasser
- Ziehen
- Schieben
- Schleppen
Prüfungbedingungen:
Praktische Prüfung:
1. 100 m Schwimmen ohne Unterbrechung, davon 25 m Kraulschwimmen, 25 m Rückenkraulschwimmen, 25 m Brustschwimmen und 25 m Rückenschwimmen mit Grätschschwung
2. 25 m Schleppen eines Partners mit Achselschleppgriff
3. Selbstrettungsübung: Kombinierte Übung in leichter Freizeitbekleidung,
die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist: fußwärts
ins Wasser springen, danach Schwebelage einnehmen, 4 Minuten Schweben an
der Wasseroberfläche in Rückenlage mit Paddelbewegungen, 6 Minuten
langsames Schwimmen, jedoch mindestens viermal die Körperlage wechseln
(Bauch-, Rücken-, Seitenlage), die Kleidungsstücke in tiefen Wasser
ausziehen
4. Fremdrettungsübung: Kombinierte Übung, die in der angegebenen
Reihenfolge zu erfüllen ist: 15 m zu einem Partner in Bauchlage
anschwimmen, nach halber Strecke auf ca. 2 m Tiefe abtauchen und zwei
kleine Tauchringe heraufholen, diese anschließend fallen lassen und das
Anschwimmen fortsetzen, Rückweg: 15 m Schleppen eines Partners mit
Achselschleppgriff, Sichern des Geretteten
Theoretische Prüfung:
Die theoretische Prüfung erfolgt mittels bundeseinheitlicher Fragebögen und umfasst die Kenntnisse von Selbstrettung, Grundverhalten für die Fremdrettung und elementare "Erste Hilfe".
Unterricht und Gebühr:
mindestens 16 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten
Grundgebühr: € 121,-
Gebühr für das Schwimmen: € 3,50 je Doppeleinheit
Der Lehrgang soll mit der Prüfung zum DLRG-Juniorretter abgeschlossen werden.