Prüfungsbedingungen:
Schnorcheltauchabzeichen
1. 600 m Flossenschwimmen (je 200 m Bauch-, Rücken- und Seitlage)
2. 200 m Flossenschwimmen mit einer Flosse und Armbewegung
3. 30 m Streckentauchen ohne Startsprung
4. 30 Sekunden Zeittauchen
5. in mindestens 3 m Tiefe Tauchbrille abnehmen, wieder aufsetzen und ausblasen
6. dreimal innerhalb von einer Minute 3 m Tieftauchen
7. Kombinierte Übung: 50 m Flossenschwimmen in Bauchlage mit Armtätigkeit einmal 3 bis 5 m Tieftauchen und Heraufholen eines 5 kg Tauchringes 50 m Schleppen eines Partners 3 Minuten Vorführen der HLW
8. Schriftliche Prüfung
9. Demonstration und Erläuterung der wichtigsten Unterwasserzeichen (Pflichtzeichen)
Voraussetzungen:
Das Mindestalter zum Erwerb (Ausbildung und Prüfung) des Schnorcheltauchabzeichen beträgt 12 Jahre.
Der Deutsche Rettungsschwimmschein -Bronze- muss vorliegen.
Die Tauchtauglichkeit muß unmittelbar vor Beginn der praktischen Ausbildung durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.
Unterricht und Gebühr:
Unterrichtseinheiten je 45 Minuten
Grundgebühr: € 121,-
Gebühr für das Schwimmen: € 3,50 je Doppeleinheit
Der Lehrgang soll mit der Prüfung zum Schnorcheltauchabzeichen abgeschlossen werden.