Einwilligskeitserklärung Schnelltest - DLRG-Strelitz, Schwimmen und Retten lernen, Neustrelitz

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Einwilligungserklärung

Hiermit erteile ich meine Einwilligung zur Durchführung der PoC-Antigen-Testung. Ich wurde auf der Homepage  www.dlrg-strelitz.de/einwilligkeitserklärung-schnelltest.html über die Durchführung, die Risiken und die Datenschutzinformation aufgeklärt und bestätige hiermit, dass ich alles verstanden habe. Die Informationen auf der Rückseite mit den Datenschutzinformationen habe ich zur Kenntnis genommen. Ich erteile die Einwilligung, dass im Falle eines positiven Testergebnisses die Daten an das Gesundheitsamt übermittelt werden. Wenn die Testung im Rahmen eines Auftrages für ein Unternehmen durchgeführt wird, erteile ich zudem meine Einwilligung, dass das Ergebnis der Testung dem Auftraggeber (meinem Arbeitgeber) zur Verfügung gestellt wird. Diese Einwilligung gilt bis zum Ende der Pandemie. Ich kann meine Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt (§ 11 Abs. 3 DSG-EKD).Die Widerrufserklärung ist an die o.g. testende Einrichtung zu richten. Ort, Datum Unterschrift zu testende Person/ gesetzl.

Die Widerrufserklärung ist an die o.g. testende Einrichtung zu richten.
 
Information zur Durchführung von PoC-Antigen-Tests

Was sind Antigen Tests?
Sie weisen das Coronavirus SARS-CoV-2 direkt nach. Im Gegensatz zu den bereits bekannten PCR-Tests liefern sie innerhalb kurzer Zeit ein Testergebnis. Für einen PoC-Antigen-Test muss eine Probe mit einem Abstrich aus dem Mund-Rachen-Raum, dem Nasen-Rachen-Raum oder dem vorderen Nasenbereich auf einen Teststreifen gegeben werden. Falls das SARS-CoV-2 in der Probe enthalten ist, reagieren die Eiweißbestandteile des Virus mit dem Teststreifen und eine Verfärbung auf dem Teststreifen wird sichtbar. Die leichte Handhabung eines PoC-Antigen-Tests erlaubt die Testung auch die Testung auch außerhalb eines Labors. Allerdings sind PoC-Antigen-Test ein positives Ergebnis zeigt. Das bedeutet, dass ein negatives Testergebnis die Möglichkeit einer Infektion mit SARA-Cov-2 nicht vollständig ausschließt. Es kann auch vorkommen, dass ein positives Ergebnis angezeigt wird, wenn die Person gar nicht infiziert ist. Auch wenn bei einem PoC-Antigen-Test keine 100-prozentige Verlässlichkeit vorliegt, ermöglichen uns diese, asymptomatische, möglicherweise infektiöse Personen zu identifizieren und durch geeignete Maßnahmen die Übertragung des Virus zu verhindern.
Diesr Test ersetzt keine ärzliche Diagnose und keine ärztliche Behandlung. Sobald Sie Erkältungssymptome und Fieber entwickeln, setzen Sie mit ihren Hausarzt in Verbindung. Bei Symptomen sollte eine PCR-Untersuchung gemacht werden, da diese die beste Diagnostikmethode darstellt.  
 
Wie läuft die Testung ab?
Die Durchführung der derzeit verfügbaren Poc-Antigen-Test erfordert einen Abstrich aus dem Mund-Rachen-Raum, dem Nasen-Rachen-Raum oder dem vorderen Nasenbreich. Die Abstrichnahme und Testauswertung von PoC-Antigen-Test wird von hierfür fachlich qualifizierten Mitarbeitenden unter Verwendung von persönlichen Schutzausrüstung durchgeführt. Innerhalb von ca. 15-30 Minuten kann das Testergebnis abgelesen werden.

Sind die Tests freiwillig?
Die Testung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Einwilligung des zu Testenden und ist freiwillig.

Birgt der Abstrich Risiken?
Bei der Abstrichnahme über den geöffneten Mund kann es sein, dass Sie einen Würgereiz verspüren. Bei der Abstrichnahme über die Nase wird die Nasenschleimhaut durch das Einführen des Teststäbchens leicht gereizt. Ggf. kann es zu einer leichten Verletzung der Nasenschleimhaut kommen. Personen, die an einer Erkrankung leiden oder Medikamente einnehmen, die die Blutgerinnung herabsetzen, erhalten aus diesem Grund ausschließlich einen Abstrich über den geöffneten Mund oder nur im vorderen Nasenbereich.

Einhaltung des Datenschutzes
Wir erheben und verarbeiten ihre Daten mit dem Zweck der Eingämmung des Pandemiegeschehens. Wenn die Testung im betrieblichen Umfeld erfolgt, hat ihr Arbeitgeber hierzu einen Vertrag mit uns geschlossen. Die Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten erfolgt zudem zu  Abrechnungs- und Prüfzwecken. Rechchtsgrundlage für die Verarbeitung ist ihre Einwilligung (§ 6 Nr. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr.1 DSG-EKD).
Für die Testung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten, inklusive Gesundheitsdaten notwendig. Wir erheben dabei fölgende Informationen von Iihnen:
   - Name und Vorname der zu testende Person
   - Kontaktdaten
   - Vorliegen von Vorerkrankungen
   - Zeitpunkt der Testung
   - Das Testergebnis
Im Falle eines positiven Testergebnisses sind wir verpflichtet. Ihre personenbezogen Daten an das Gesundheitsamt zu übermitteln (§ 8 Abs. 1 DSG-EKD i.V.m. 1 Nr. 5 lfSG). Wenn die Testung im betrieblichen Umfeld durchgeführt wird, melden wir ihr  Testergebnis aufgrund ihrer Einwilligung zudem auch ihrem uns beauftragenden Atbeitgeber (§ 6 Nr. 2 DSG-EKD).
Die peronenbezogenen Daten werden gelöscht, wenn sie für die Erfüllung des Zweckes, zu dem sie erhoben wurden , nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.
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