DLRG, Ortsgruppe Strelitz, Schwimmschule


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DLRG Juniorretter

Rettungsschwimmer- ausbildung


Prüfung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (unverbindlich)



Voraussetzungen für den Erwerb:

Das Mindestalter für die Ausbildung und Prüfung zum Junior-Retter beträgt 10 Jahre.

Die Prüfung zum Junior-Retter setzt den Erwerb der Leistungsstufe Deutsches Jugendschwimmabzeichen Gold voraus.

Beim Juniorretter muss die Tauglichkeit unmittelbar vor Beginn der praktischen Ausbildung durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch die Vorlage „Selbsterklärung zum Gesundheitszustand“ nachgewiesen werden.



Praktische Prüfung:

1. 100 m Schwimmen ohne Unterbrechung, davon 25 m Kraulschwimmen, 25 m Rückenkraulschwimmen, 25 m Brustschwimmen und 25 m Rückenschwimmen mit Grätschschwung

2. 25 m Schleppen eines Partners mit Achselschleppgriff

3. Selbstrettungsübung: Kombinierte Übung in leichter Freizeitbekleidung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist:

- fußwärts ins Wasser springen, danach Schwebelage einnehmen

- 4 Minuten Schweben an der Wasseroberfläche in Rückenlage mit Paddelbewegungen

- 6 Minuten langsames Schwimmen, jedoch mindestens viermal die Körperlage wechseln (Bauch-, Rücken-, Seitenlage); die Kleidungsstücke im tiefen Wasser ausziehen

4. Fremdrettungsübung: Kombinierte Übung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist:

- 15 m zu einem Partner in Bauchlage anschwimmen, nach halber Strecke auf ca. 2 m Tiefe abtauchen und zwei kleine Tauchringe heraufholen; diese anschließend fallen lassen und das Anschwimmen fortsetzen

- Rückweg: 15 m Schleppen eines Partners mit Achselschleppgriff

- Sichern des Geretteten durch Festhalten am Ufer

Theoretische Prüfung:

1. Maßnahmen der Selbstrettung

2. Grundverhalten für die Fremdrettung

3. elementare "Erste Hilfe"


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