DLRG, Ortsgruppe Strelitz, Schwimmschule


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Versicherung


Unfallversicherung für Mitglieder und Nichtmitglieder unter 10 Jahren, Anfängerschwimmen und Breitensport

Gegenstand: Absicherung von Personenschäden bei Unfällen:- von DLRG-Mitgliedern bis 10 Jahre;- von Teilnehmern (Mitglieder und Nicht-Mitglieder) an der Anfänger-Schwimmausbildung. (Die Anfänger-Schwimmausbildung schließt die Ausbildung zum Junior-Retter und zum Deutschen Schwimmpass mit ein)-Teilnehmern an Breitensportaktivitäten. Versicherungsschutz besteht bei den Veranstaltungen und auf den unmittelbaren Wegen zu und von versicherten Veranstaltungen (Wegerisiko).

Leistungen:5.000,00 € für den Todesfall; 25.000,00 € bei Invalidität; 1.500,00 € Zusatzheilkosten; 5.000,00 € Bergungskosten; 10,00 € Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld

Schadenfall: Zusendung der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Unfallanzeige(Formblatt) durch die zuständige Gliederung an die Bundesgeschäftsstelle. Bei einem Unfall mit Todesfolge muss außer der telefonischen Meldung an die Landes- und Bundesgeschäftsstelle auch die HDI Versicherung AG spätestens innerhalb von 48 Stunden direkt fernmündlich unterrichtet werden.



Unfallversicherung für Jedermann-Veranstaltungen

Gegenstand: Absicherung von Personenschäden bei Unfällen der Teilnehmer (Mitglieder und Nichtmitglieder) an DLRG-Veranstaltungen: Rettungsschwimmen für Jedermann/Volksschwimmen, Badeparty, 24-Stunden-Schwimmen, Spiele am und im Wasser, Triathlon, Sportabzeichenabnahme, usw. vom Betreten bis zum Verlassen des Veranstaltungsortes (Schwimmbad). Unfälle auf dem Hin- oder Rückweg fallen nicht unter den Versicherungsschutz.

Meldungen: Bis 5 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung durch die Gliederung mit Angabe der voraussichtlichen Teilnehmerzahl. Nach der Veranstalltung: tatsächlich Teilnehmerzahl mitteilen.

Leistungen: Gestaffelte Summen im Todesfall; 16.000,00 € bei Invalidität; 5.000,00 € Bergungskosten; 600,00 € Zusatz-Heilkosten.

Schadenfall: Zusendung der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Unfallanzeige (Formblatt) durch die zuständige Gliederung an die Bundesgeschäftsstelle. Bei einem Unfall mit Todesfolge muss außer der telefonischen Meldung an die Landes- und Bundesgeschäftsstelle auch die HDI Versicherung AG spätestens innerhalb von 48 Stunden direkt fernmündlich unterrichtet werden.


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