DLRG, Ortsgruppe Strelitz, Schwimmschule


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Prüfungsbedingungen

Schnorcheltauch- lehrgang


Voraussetzungen für den Erwerb:


Das Mindestalter zum Erwerb des Schnorcheltauchabzeichen beträgt 12 Jahre.

Der Deutsche Rettungsschwimmschein - Bronze - muss vorliegen.

Beim Schnorcheltauchabzeichen muss die Tauglichkeit unmittelbar vor Beginn der praktischen Ausbildung durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.


Praktische Prüfung:


1. 600 m Flossenschwimmen (je 200 m Bauch-, Rücken- und Seitlage)

2. 200 m Flossenschwimmen mit einer Flosse und Armbewegung

3. 30 m Streckentauchen ohne Startsprung

4. 30 Sekunden Zeittauchen

5. in mindestens 3 m Tiefe Tauchbrille abnehmen, wieder aufsetzen und ausblasen dreimal innerhalb von einer Minute 3 m Tieftauchen

6. Kombinierte Übung: 50 m Flossenschwimmen in Bauchlage mit Armtätigkeit einmal 3 bis 5 m Tieftauchen und Heraufholen eines 5 kg Tauchringes, 50 m Schleppen eines Partners und 3 Minuten Vorführen der HLW

Theoretische Prüfung:

1. Schriftliche Prüfung

2. Demonstration und Erläuterung der wichtigsten Unterwasserzeichen (Pflichtzeichen)


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