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Schnorcheltauch- lehrgang
Voraussetzungen für den Erwerb:
Das Mindestalter zum Erwerb des Schnorcheltauchabzeichen beträgt 12 Jahre.
Der Deutsche Rettungsschwimmschein - Bronze - muss vorliegen.
Beim Schnorcheltauchabzeichen muss die Tauglichkeit unmittelbar vor Beginn der praktischen Ausbildung durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.
Praktische Prüfung:
1. 600 m Flossenschwimmen (je 200 m Bauch-, Rücken- und Seitlage)
2. 200 m Flossenschwimmen mit einer Flosse und Armbewegung
3. 30 m Streckentauchen ohne Startsprung
4. 30 Sekunden Zeittauchen
5. in mindestens 3 m Tiefe Tauchbrille abnehmen, wieder aufsetzen und ausblasen dreimal innerhalb von einer Minute 3 m Tieftauchen
6. Kombinierte Übung: 50 m Flossenschwimmen in Bauchlage mit Armtätigkeit einmal 3 bis 5 m Tieftauchen und Heraufholen eines 5 kg Tauchringes, 50 m Schleppen eines Partners und 3 Minuten Vorführen der HLW
Theoretische Prüfung:
1. Schriftliche Prüfung
2. Demonstration und Erläuterung der wichtigsten Unterwasserzeichen (Pflichtzeichen)